Eine Wertermittlung ist für private Zwecke gedacht, etwa für den Verkauf oder Kauf oder auch für eine allgemeine Vermögensübersicht. Ein Verkehrswertgutachten weist den Verkehrswert nach § 194 BauGB nach und erfüllt somit die Vorgaben von Gerichten und Behörden. Je nach Anlass erstellen wir für Sie auch andere Gutachtenformen, zum Beispiel Beleihungswertgutachten, Mietwertgutachten oder Restnutzungsdauergutachten.