Restnutzungsdauergutachten

Das Restnutzungsdauergutachten, auch bekannt als Nutzungsdauergutachten oder Bausubstanzgutachten, zielt darauf ab, Immobilieneigentümern finanzielle Vorteile in Form von Steuerersparnissen zu bieten. Indem Sie belegen, dass die verbleibende Nutzungsdauer Ihrer Immobilie kürzer ist als die vom Finanzamt angesetzte, besteht die Chance auf eine beschleunigte Abschreibung für Abnutzung (AfA). Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Finanzamt geneigt, ein solches Gutachten anzuerkennen – eine Richtlinie, die auch vom Bundesfinanzministerium betont wurde. Im Folgenden bieten Ihre Immobiliensachverständigen aus Stuttgart Ihnen einen umfassenden Überblick über das Restnutzungsdauergutachten.

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Wann ist die Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens für meine Immobilie ratsam?

Die Bestimmung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer eines Gebäudes richtet sich nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Diese Dauer definiert, wie lange ein Gebäude entsprechend seiner ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt werden kann. Ein Restnutzungsdauergutachten kommt ins Spiel, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer Ihrer Immobilie die für steuerliche Abschreibungen relevante Zeitspanne unterschreitet. Dadurch können Sie die Abschreibungsraten erhöhen und somit Steuern in Ihrer Steuererklärung einsparen.

In welchen Fällen ist ein Restnutzungsdauergutachten besonders vorteilhaft?

  • Für Immobilienbesitzer, die ihre Immobilien regelmäßig umbauen müssen, um diese weiterhin ihrem Zweck entsprechend nutzen zu können.
  • Bei notwendigen, kostspieligen Anpassungen aufgrund neuer Brandschutzbestimmungen, wie zum Beispiel bei Geschäftsräumen.
  • Für Vermieter, die ihre vermieteten Wohnungen oder Mehrfamilienhäuser schneller abschreiben möchten, besonders wenn bisher keine Modernisierungen vorgenommen wurden.
  • Für privat genutzte Wohngebäude könnte sich der Versuch einer Verkürzung der Restnutzungsdauer lohnen bei vor 1925 erbauten Häusern mit einer Restnutzungsdauer von weniger als 40 Jahren oder bei zwischen 1925 und 2022 errichteten Gebäuden, deren Restnutzungsdauer unter 50 Jahren liegt.
  • Ob die Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens in Ihrem speziellen Fall steuerliche Vorteile bietet, hängt von diversen individuellen Faktoren ab. Eine persönliche Beratung durch unsere erfahrenen Sachverständigen in Stuttgart wird daher empfohlen.

Sie sind unsicher, ob in Ihrem individuellen Fall ein Gutachten zur Bestimmung der Restnutzungsdauer erforderlich oder zumindest empfehlenswert ist? Dann kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne!

Telefon: 0711 570175300 - E-Mail: kontakt@wertgenau-stuttgart.de

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Vorteile eines Restnutzungsdauergutachtens

Als Immobilieneigentümer haben Sie die Option, die verkürzte Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie dem Finanzamt selbstständig darzulegen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass solche Eigeninitiativen oft nicht zum gewünschten Erfolg führen und in der Regel abgelehnt werden. Ein professionell erstelltes Restnutzungsdauergutachten, das eine verkürzte Nutzungsdauer belegt, erhöht die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass das Finanzamt Stuttgart diese Anerkennung nicht verweigern kann. Dabei ist es wichtig, dass das Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter oder einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen angefertigt wird.

Die Investition in ein solches Gutachten kann sich auszahlen durch die Möglichkeit einer höheren Abschreibung für Abnutzung (AfA-Satz), was Ihnen eine beträchtliche jährliche Steuerersparnis bringen kann.

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Prozess der Bestimmung der Restnutzungsdauer

In der Phase der Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens erfassen wir sämtliche relevanten Dokumente und Informationen bezüglich Ihrer Immobilie. Ein wesentlicher Schritt ist die persönliche Begutachtung vor Ort, bei der wir die Immobilie eingehend prüfen, um alle bedeutsamen Merkmale für das Gutachten zu erfassen. Die Analyse der Bausubstanz spielt dabei eine wichtige Rolle und wird im Gutachten gründlich dokumentiert. Es ist zu beachten, dass Finanzämter in Deutschland, einschließlich des Stuttgarter Amtes, in der Regel ein Restnutzungsdauergutachten nur dann anerkennen, wenn eine tatsächliche Begutachtung durch den Sachverständigen stattgefunden hat. Diese Praxis sollten Sie bei der Vorbereitung Ihres Gutachtens berücksichtigen.

Notwendige Unterlagen für ein Restnutzungsdauergutachten

Die für die Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens benötigten Unterlagen ähneln denen, die auch für ein Verkehrswertgutachten erforderlich sind. Im Detail benötigen wir folgende Dokumente:

  • Baubeschreibung
  • Verzeichnis bestehender Mängel
  • Übersicht über durchgeführte Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen der vergangenen 20 Jahre
  • Neuester Grundbuchauszug
  • Baugenehmigungen
  • Bauzeichnungen und Grundrisse
  • Berechnungen zu Wohn- und Nutzflächen
  • Lageplan
  • Der aktuellste Energieausweis

Gut zu wissen:

Die meisten unserer Immobiliengutachter & Sachverständigen erfüllen die notwendigen Qualifikationen, um ein Restnutzungsdauergutachten erstellen zu können. Ebenfalls besitzen wir einen sehr guten Draht zu den örtlichen Behörden und Gerichten in und um München, sodass offene Fragen häufig mit nur einem Anruf geklärt sind.

Optimieren Sie Ihre Steuerausgaben mit einem Restnutzungsdauergutachten: Kontaktieren Sie uns!

Ein qualifiziertes Restnutzungsdauergutachten kann Ihnen Wege zu Steuerersparnissen eröffnen. Um die Vorteile der beschleunigten Abschreibung nutzen zu können, ist eine maßgeschneiderte Beratung durch unsere versierten Sachverständigen in Stuttgart nützlich. Zögern Sie nicht, uns für eine individuelle Beratung telefonisch oder online zu kontaktieren – unser Team aus erfahrenen Gutachtern und Sachverständigen steht bereit, um Ihnen bei der Optimierung Ihrer steuerlichen Situation zu helfen.

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Häufige Fragen zum Thema Restnutzungsdauergutachten

  • Ein Restnutzungsdauergutachten ist ein wichtiges Dokument für das Finanzamt, das eine verkürzte Nutzungsdauer Ihrer Immobilie belegt. Dies führt zu einer verkürzten Abschreibungsperiode, wodurch Sie die Kosten für den Erwerb Ihrer Immobilie schneller steuerlich absetzen können.

  • Zur Akzeptanz durch das Finanzamt muss das Gutachten entweder von einem öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter oder einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen angefertigt werden. Es liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, welche Gutachten akzeptiert werden.

  • Ein Verkehrswertgutachten ist nicht zum Nachweis einer verkürzten Restnutzungsdauer geeignet. Es dient vor allem der Ermittlung des aktuellen Marktwertes Ihrer Immobilie (Immobilienbewertung), sei es für Verkaufszwecke oder für bilanzielle bzw. rechtliche Belange.

  • Die Kosten für ein Restnutzungsdauergutachten liegen in der Regel auf dem Niveau eines Kurzgutachtens und können sich durch die Steuerersparnis bezahlt machen.

  • Eine verkürzte Nutzungsdauer kann auf wirtschaftliche Abnutzung, rechtliche Einschränkungen der Nutzbarkeit oder technischen Verschleiß, wie zum Beispiel veraltete elektrische Installationen, zurückgeführt werden.

  • Die Verkürzung der Abschreibungsfrist hängt von den spezifischen Eigenschaften der Immobilie ab. Bei intensiv genutzten Gewerbeimmobilien, Spezialbauten mit hohem Verschleiß oder nicht modernisierten Wohngebäuden kann das Einsparpotenzial beachtlich sein.

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