Die Preisgestaltung für ein Verkehrswertgutachten ist so vielfältig und individuell wie die Immobilien selbst. Ähnlich der Preisbildung bei Automobilen, die von Merkmalen wie Größe, Marke, Modell und Zusatzausstattung abhängt, beeinflussen auch bei Verkehrswertgutachten verschiedene Faktoren die Kosten.
Einflussnehmende Faktoren auf die Kosten:
- Art der Immobilie: Die Art und Häufigkeit des Immobilientyps spielen eine wesentliche Rolle. Gutachten für gängige Objekte wie Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser sind in der Regel kostengünstiger als jene für komplexe Immobilien wie Mehrfamilienhäuser oder gewerbliche Anlagen. -Verfügbarkeit der Unterlagen: Fehlen notwendige Dokumente für die Bewertung, müssen diese oftmals von den zuständigen Behörden angefordert werden, was zusätzliche Gebühren nach sich ziehen kann. -Komplexität der Bewertung: Spezielle Bewertungsfälle, die etwa das Erbbaurecht oder andere seltene Wohnrechte umfassen, erfordern einen höheren Aufwand und führen dadurch zu höheren Kosten. -Anfahrt und Bearbeitungszeit: Die für die Begutachtung und Gutachtenerstellung aufgewendete Zeit beeinflusst ebenfalls den Preis. Je aufwendiger die Bewertung, desto höher die Kosten.
Richtwerte für die Preisgestaltung:
Die Preisspanne für Verkehrswertgutachten beginnt in Stuttgart bei etwa 1.700€. Diese Orientierung basiert auf den Vorgaben führender Berufsverbände und skaliert entsprechend der oben genannten Faktoren.
Maßgeschneiderte Angebote für optimale Kostenkontrolle:
Unser Anspruch ist es, Ihnen stets das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten. Daher evaluieren wir Ihren Bedarf im Vorfeld genau und klären, ob eventuell ein kosteneffizienteres Kurzgutachten für Ihren Zweck ausreichend sein könnte. Sollte ein umfassendes Verkehrswertgutachten notwendig sein, erhalten Sie von uns ein transparentes Angebot zu einem festgelegten Festpreis.
Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit:
In bestimmten Fällen, insbesondere wenn es um vermietete Immobilien geht und ein Gutachten für Finanzierungszwecke benötigt wird, können die Kosten steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass in solchen Situationen häufig ein Beleihungswertgutachten und nicht ein klassisches Verkehrswertgutachten erforderlich ist.