Ertragswertverfahren

Professionelle Bewertung Ihrer Kapitalanlagen mittels Ertragswertverfahren

In Stuttgart erstellen unsere qualifizierten Sachverständigen präzise Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilien unter Verwendung des Ertragswertverfahrens. Dieses ist eines von drei anerkannten Bewertungsverfahren, das vor allem bei Ertrag generierenden Immobilien wie Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten zum Einsatz kommt. Erfahren Sie mehr darüber, wann das Ertragswertverfahren angewendet wird, welche Faktoren den Ertragswert einer Immobilie beeinflussen und welche Aspekte generell bei der Bewertung zu berücksichtigen sind.

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Was ist das Ertragswertverfahren?

Das Ertragswertverfahren zählt neben dem Vergleichswert- und dem Sachwertverfahren zu den drei etablierten Methoden zur Immobilienbewertung. Es dient insbesondere der Wertfindung von Immobilien, die Erträge durch Miete oder Pacht generieren. Dabei wird der zukünftig zu erwartende Nettoertrag der Immobilie auf Basis der aktuellen und erwarteten Marktbedingungen kapitalisiert. Die Methode sieht vor, die zu erwartenden Mieteinnahmen über die Restnutzungsdauer der Immobilie abzuzinsen und mit einem Risikozuschlag zu versehen, um den Ertragswert zu ermitteln. Die Anwendung dieses Verfahrens ist in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) detailliert geregelt und bietet oft genauere Ergebnisse bei der Bewertung von Anlageobjekten als die alternativen Verfahren.

Wann wird das Ertragswertverfahren angewendet?

Das Ertragswertverfahren findet primär Anwendung bei Immobilien, die Erträge wie Miete oder Pacht generieren. Dies betrifft vorrangig Objekte wie:

  • Mehrfamilienhäuser
  • Mietwohnungsanlagen
  • Gewerbeimmobilien
  • Immobilien mit gemischter Nutzung, die sowohl Wohn- als auch Geschäftsräume umfassen.

Zusätzlich ist dieses Verfahren bei der Unternehmensbewertung wichtig, insbesondere wenn Immobilien zum Betriebsvermögen zählen. Das Ertragswertverfahren wird oft als vorteilhafte Methode gewählt, um realistische und marktgerechte Wertermittlung zu erzielen, die die potenziellen Einnahmen der Immobilie reflektieren.

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Vorteile des Ertragswertverfahrens

Das Ertragswertverfahren zeichnet sich durch seine Praxisnähe aus, da es auf marktüblichen statt auf tatsächlichen Mieterträgen basiert. Dieses Verfahren bietet erhebliche Flexibilität bei der Bewertung der Einnahmen und Ausgaben und erweist sich als besonders vorteilhaft bei Anlageimmobilien, bei denen die herkömmlichen Sach- und Vergleichswertverfahren oft an ihre Grenzen stoßen. Durch die Berücksichtigung der marktüblichen Miethöhe können Sachverständige realistischere und marktgerechte Werte ermitteln und verfügen über einen breiten Spielraum zur Anpassung der Bewertung an spezifische Investitionsziele.

Welche Nachteile hat das Ertragswertverfahren?

Obwohl das Ertragswertverfahren viele Vorteile bietet, weist es auch einige Nachteile auf, insbesondere in Bezug auf die Volatilität der Mieteinnahmen. Da es auf dem marktüblichen Mietzins basiert, können steigende, sinkende oder gänzlich ausbleibende Mieteinnahmen die Bewertung beeinträchtigen, da diese Schwankungen nicht direkt in die Kalkulation einfließen.

Ein weiterer wichtiger Nachteil ist die Abhängigkeit des ermittelten Verkehrswerts vom Liegenschaftszins, einem kritischen Faktor, der nicht für alle Gemeinden verfügbar ist. Diese Einschränkung kann die Genauigkeit der Bewertung beeinflussen und macht es unter Umständen notwendig, ergänzende Bewertungsverfahren heranzuziehen.

Volatilität von Mieteinnahmen und deren Einfluss

Die Anfälligkeit für Schwankungen in den Mieteinnahmen stellt ein zentrales Problem beim Ertragswertverfahren dar, weil die Berechnungen auf der Annahme der marktüblichen Miete basieren. Ist die tatsächliche Miete niedriger als die marktübliche (Underrent), wird der tatsächliche Ertragswert nicht erreicht, was den Eigentümer veranlassen könnte, Mieterhöhungen anzustreben. Ist die Miete über dem Marktniveau (Overrent), wird möglicherweise ein zu hoher Wert angesetzt.

Um ein verlässliches Bewertungsergebnis zu gewährleisten, ziehen erfahrene Gutachter häufig ein zweites Bewertungsverfahren hinzu, wie das Vergleichswert- oder Sachwertverfahren, besonders wenn die spezifischen Immobilienmerkmale dies erfordern.

Gut zu wissen:

Alle unserer Immobiliengutachter & Sachverständigen erfüllen die notwendigen Qualifikationen, um das Ertragswertverfahren im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens durchführen zu können. Wir besprechen gerne mit Ihnen am Telefon, was für Sie am besten geeignet ist.

Welche Faktoren beeinflussen den Ertragswert?

Das Ertragswertverfahren, neben dem Sachwertverfahren, zählt zu den komplexeren Methoden der Immobilienbewertung und berücksichtigt eine Vielzahl von Faktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen können. Zu diesen Faktoren gehören:

  • Bodenwert: Der Wert des unbebauten Grundstücks.
  • Liegenschaftszins: Der marktübliche Zinssatz für die Bewertung der Immobilie, der die Kapitalisierungsrate reflektiert.
  • Jahresmieteinnahmen: Die jährlich erzielbaren Mieteinnahmen, basierend auf marktüblichen Werten.
  • Bewirtschaftungskosten: Jährlich anfallende Kosten für die Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie, die nicht auf Mieter umgelegt werden können.
  • Zustand und Restnutzungsdauer des Gebäudes: Bewertung der baulichen Substanz und Einschätzung der verbleibenden wirtschaftlichen Lebensdauer.

Eine Schlüsselrolle im Berechnungsprozess spielt der sogenannte Vervielfältiger. Dieser Faktor hilft zu bestimmen, wie lange es dauern wird, bis sich die Investition durch die Mieteinnahmen amortisiert hat. Der Vervielfältiger ist daher wichtig für die Berechnung des Kapitalwerts und kann durch spezifische Zu- und Abschläge angepasst werden, um individuelle Eigenschaften und Marktkonditionen der Immobilie zu reflektieren.

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Immobilienbewertung nach Ertragswertverfahren stuttgart

Ertragswert berechnen: Schritt für Schritt

Wichtig zu verstehen:

Die nachfolgende Rechnung ist eine stark vereinfachte Beispielrechnung, die helfen soll, Ihnen die grundlegende Vorgehensweise des Ertragswertverfahrens zu veranschaulichen. Eine solche Wertermittlung ist in der Praxis deutlich komplexer und in manchen Fällen können Teilschritte übersprungen werden.

Schritt 1: Bodenwert bestimmen

Der Bodenrichtwert repräsentiert den amtlichen Wert pro Quadratmeter. Dieser wird von einem Sachverständigen beim Gutachterausschuss eingeholt und dient als Grundlage zur Berechnung des Bodenwerts, indem er mit der Grundstücksfläche multipliziert wird. Beispiel: Bei einem Grundstück von 100 m² und einem Bodenrichtwert von 500 Euro pro m² beträgt der Bodenwert 50.000 Euro.

  • 500 Euro x 100 qm = 50.000 Euro

Schritt 2: Jahresrohertrag berechnen

Der Jahresrohertrag basiert auf dem marktüblichen Mietzins, nicht auf den tatsächlich erzielten Mieten. Zum Beispiel: Wenn eine Wohnung marktüblich für 10 Euro pro m² vermietet werden könnte, jedoch tatsächlich 9 Euro pro m² erzielt, wird der Rohertrag auf Basis der 10 Euro berechnet.

  • 100 qm x 10 Euro x 12 Monate = 12.000 Euro Rohertrag

Schritt 3: Jahresreinertrag kalkulieren

Vom Rohertrag werden die nicht umlegbaren Bewirtschaftungskosten abgezogen, um den Jahresreinertrag zu ermitteln. Dies umfasst Kosten wie Verwaltung, Instandhaltung und nicht umlagefähige Betriebskosten.

  • 12.000 Euro – 2.100 Euro = 9.900 Euro Reinertrag

Schritt 4: Bodenwertverzinsung berechnen

Der Liegenschaftszins, ein prozentualer Wert, der die Verzinsung des Bodenwerts repräsentiert, wird berechnet, indem der Bodenwert mit dem Liegenschaftszins multipliziert wird (Bodenwertverzinsung = Bodenwert x Liegenschaftszins). Beispiel: Bei einem Bodenwert von 50.000 Euro und einem Liegenschaftszins von 3,5% beträgt die Bodenwertverzinsung 1.750 Euro pro Jahr.

  • 50.000 Euro x 0,035 = 1.750 Euro

Schritt 5: Gebäudeertragswert errechnen

Vom Jahresreinertrag wird die Bodenwertverzinsung abgezogen. Das Ergebnis wird dann mit dem Vervielfältiger multipliziert, der sich aus der Restnutzungsdauer und dem Liegenschaftszins zusammensetzt. Beispiel: Wenn der Jahresreinertrag nach Abzug der Bodenwertverzinsung 10.000 Euro beträgt und der Vervielfältiger 18 ist, dann beträgt der Gebäudeertragswert 180.000 Euro.

(Jahresreinertrag - Bodenwertverzinsung) x 18 = Gebäudeertragswert

In konkreten Zahlen:

  • (9.900 Euro - 1.750 Euro) x 18 = 146.700 Euro

Schritt 6: Vorläufigen Ertragswert addieren

Zur Berechnung des vorläufigen Ertragswerts wird der Bodenwert zum Gebäudeertragswert addiert. Beispiel: Bodenwert von 50.000 Euro plus Gebäudeertragswert von 180.000 Euro ergibt einen vorläufigen Ertragswert von 230.000 Euro.

  • 50.000 Euro + 146.700 Euro = 196.700 Euro

Schritt 7: Endgültigen Ertragswert anpassen

Zu diesem Zeitpunkt werden individuelle Faktoren wie Baumängel, mietrechtliche Einschränkungen oder andere spezifische Eigenschaften der Immobilie berücksichtigt. Diese Anpassungen können in Form von Zu- und Abschlägen erfolgen, um den endgültigen Ertragswert zu ermitteln.

Schritt 8: Verkehrswert auf Grundlage des Ertragswerts

Auf Basis von dem finalen Ertragswert wird der Verkehrswert der Immobilie bestimmt. Dabei werden alle relevanten Merkmale und Marktbedingungen in Betracht gezogen, um den tatsächlichen Marktwert der Immobilie zu schätzen, der über oder unter dem berechneten Ertragswert liegen kann.

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